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ALG 2 – Hartz IV

Kostenübernahme

Kostenübernahme für Wohnung und Heizung bei Hartz IV-Bezug

Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) bei Hartz IV-Empfängern

<Downloads und Links am Ende des Artikels>

Personen, die einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) haben, bekommen einen Regelsatz. Das Jobcenter übernimmt zusätzlich noch die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU). Bei der Höhe der Kosten werden folgende Faktoren berücksichtigt: Höhe der Miete, Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, Alter der Leistungsempfänger und der angemessene Wohnraum(Wohnungsgröße).

Für eine alleinstehende Person gilt eine Wohnung von 45-50 Quadratmetern als angemessen. Der angemessene Wohnraum (Wohnungsgröße) für zwei Personen ist eine Wohnung von 60 Quadratmetern. Für jede weitere im Haushalt lebende Person kommen 15 Quadratmeter dazu. Säuglinge werden dabei nicht als eigenständige Personen angesehen.

Die Kommunen entscheiden über die Höhe der Miete (Mietspiegel). Sie orientieren sich an den üblichen örtlichen Mieten, an den Werten des Wohngeldgesetzes oder an günstigen Mieten. In den Großstädten kann der Mietpreis etwa neun Euro pro Quadratmeter betragen. Auf dem Land liegt der Mietpreis bei etwa vier Euro pro Quadratmeter. Das Jobcenter zahlt die Kosten für Unterkunft und Heizung direkt an den Hartz IV-Empfänger. Wenn die zweckgebundene Verwendung der Mittel nicht gewährleistet ist, so werden die Leistungen direkt an den Vermieter gezahlt. Nachlesen kann man das im § 22 SGB II.

Das Jobcenter übernimmt außerdem die Kosten für die Mietkaution in Form eines Darlehens. Der Leistungsempfänger soll laut SGB II den Antrag noch vor dem Umzug stellen, der vom Jobcenter bewilligt werden muss. Es ist nicht festgehalten, welche Ausstattungsmerkmale die Wohnung haben muss. Wichtig ist es, dass die Wohnung über zumutbare sanitäre Anlagen verfügen muss. Die Leistungsempfänger können außerdem einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Erstausstattung stellen.

Freundlicherweise wurde uns noch ein Dokument zur Verfügung gestellt durch: Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. | Eosanderstr. 30 | 10587 Berlin
Die Interessengemeinschaft Sozialdrecht e.V. hat ein Ebook zum Thema “Hartz IV: Alles, was Sie wissen müssen!” heraus gegeben und dieses veröffentlicht.
Hier geht es zum 25 seitigen Ratgeber: http://www.hartz4hilfthartz4.de/ratgeber.pdf

Downloads und Links

<Hier> können Sie auf der Jobcenter Herzogtum Lauenburg Internetseite weitere Informationen nachlesen und herunterladen.

Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) Herzogtum Lauenburg als PDF <KdU Info ab 2017>

Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) Freien und Hansestadt Hamburg als PDF <KdU Info ab 2016>

Liste der täglichen Pauschalen der Freien und Hansestadt Hamburg als PDF <taegliche Pauschalen HH>

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